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BAUÜBERWACHUNG

Gemäß Landesbauordnung aktueller Fassung des Landes Schleswig – Holstein sind wir als Tragwerksplaner verpflichtet, die ordnungsgemäße Ausführung des durch uns berechneten Tragwerks sicherzustellen.

Unsere Aufgabe umfasst hierbei das Kontrollieren der Bewehrung, Ausführungsdetaile sowie Querschnitte. Unsere Leistung erspart in keinem Fall den Bauleiter vorort, da wir als externe Überwacher der Baumaßnahme fungieren, um so gegebenenfalls Mängel aufzudecken.

Diese Überwachung ist notwendig, um Bauwerksschäden frühzeitig verhindern zu können.

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