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ENERGETISCHE BERECHNUNG

WOHN- UND NICHTWOHNGEBÄUDE

Zu der Planung eines Gebäudes gehört neben der Tragwerksplanung auch die energetische Berechnung. Neubauten müssen vom Gesetzgeber gewisse Vorgaben und Grenzwerte erfüllen, damit sie gebaut werden dürfen. Dieses gilt nicht nur für Wohnhäuser, sondern auch für Nichtwohngebäude.

Wohngebäude dürfen nach aktueller Fassung und DIN 18599 berechnet werden. Für Nichtwohngebäude ist nur die DIN 18599 anzusetzen. Zusätzlich zu den Grenzwerten der EnEV und der DIN müssen Neubauten auch das Erneuerbare-Energien Wärmegesetzt (EEWärmeG) einhalten. Neben der Anwendungspflicht der erneubaren Energien, wie zum Beispiel solare Trinkwarmwasseranlagen, beinhaltet das Gesetz auch eine Ersatzmaßnahme.

Werden die Grenzwerte EnEV der aktuellen Fassung um 15 % unterschritten, kann auf den Einsatz erneubarer Energien verzichtet werden.Die Unterschreitung der Werte kann durch unterschiedliche Maßnahmen realisiert werden. Ein Weg dafür ist der detaillierte Nachweis der Wärmebrücken. Siehe hierzu den Punkt Wärmebrücken. Auch im Bereich der Wohnungsneubauten werden durch die KFW-Bankengruppe verschiedene Förderpakete zur Erzielung noch höherer Energieeinsparpotenziale angeboten. Hier beraten wir Sie gerne, welches Produkt sich am besten für die Realisierung eignet.

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